Allgemeine Geschäftsbedingungen der NaturErlebnisSchule

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf Grundlage ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der NaturErlebnisSchule und dem Kunden.

Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich der Verwendung der AGB der NaturErlebnisSchule widerspricht, seine eigenen AGB der NaturErlebnisSchule zur Kenntnis bringt und die NaturErlebnisSchule diese ausdrücklich anerkennt.

1. Vertragsabschluss und Leistungsänderungen

Verträge zwischen der NaturErlebnisSchule und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der Ausdrücklichen Annahme durch die NaturErlebnisSchule zustande.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der NaturErlebnisSchule und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der NaturErlebnisSchule nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt. Die NaturErlebnisSchule verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen  oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber unserem Kunden.

2. Fälligkeit von Zahlungen

Die von dem Kunden geschuldete Zahlung ist unverzüglich mit Übersendung der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer fällig. Die NaturErlebnisSchule ist berechtigt, folgende Vorauszahlungen zu verlangen, die nach Aufforderung sofort fällig sind:

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der zu erwartenden Gesamtkosten zu leisten.

3. Kündigung durch den Kunden

Bei einem Rücktritt vom Vertrag werden folgende Rücktrittskosten vereinbart:

Bei Einzelpersonen:

  • bis zu 6 Wochen vor Leistungsbeginn: 35% der Gesamtkosten
  • bis zu 2 Wochen vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten
  • danach oder bei Nichtantritt: 100 % der Gesamtkosten

Bei Gruppen/ Firmen/ Vereine/ Schulen:

  • bis zur 13ten Woche vor Leistungsbeginn: kostenlos
  • ab der 12ten Woche vor Leistungsbeginn: 60 % der Gesamtkosten
  • ab der 6ten Woche vor Leistungsbeginn: 100 % der Gesamtkosten

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen, der Beginn von Reisen sowie generell der Tag, an dem die NaturErlebnisSchule ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

4. Nichtteilnahme am Kurs

Eine Nichtteilnahme, ein unregelmäßiger Besuch oder das vorzeitige Ausscheiden an Kursen, Seminaren oder Veranstaltungen aus persönlichen Gründen, einschließlich Krankheit, entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Endbetrages.

Versäumte Kurseinheiten können weder nachgeholt noch erstattet werden, es sei denn, die NaturErlebnisSchule bietet ausdrücklich eine Nachholmöglichkeit an.

Für langfristige oder schwerwiegende Erkrankungen können im Einzelfall kulante Regelungen getroffen werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag unter Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.

5. Haftung

Die Haftung der NaturErlebnisSchule gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die NaturErlebnisSchule herbeigeführt wurde.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der NaturErlebnisSchule erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die NaturErlebnisSchule haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bucht ein Unternehmen bei der NaturErlebnisSchule und gibt die gebuchten Teilnehmerplätze an Dritte weiter, gilt folgende Regelung:

Das Unternehmen verpflichtet sich, den Haftungsausschluss mit dem Inhalt der AGB der NaturErlebnisSchule, auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltung vertraglich zu vereinbaren. Sollte dies unterlassen werden, so verpflichtet sich das Unternehmen, die NaturErlebnisSchule von allen Ersatzansprüchen der Teilnehmer freizuhalten. Die Freistellung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie die NaturErlebnisSchule stehen würde, wenn ihre AGB den Haftungsausschluss regeln würden.

Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten.

Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die nicht planmäßige Durchführung aus ökologischen Gründen (z. B. Felssperrungen u.a. Geländesperrungen).

Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht bzw. vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.

Hinweise zu typischen Waldgefahren

– Risiken und Eigenverantwortung
Veranstaltungen in der Natur können mit typischen Gefahren verbunden sein, darunter unter anderem:

  • Zeckenstiche und die damit verbundenen Risiken (z. B. Borreliose, FSME),
  • herabfallende Äste, rutschiges Gelände oder Stolpergefahren,
  • Kontakt mit Eichenprozessionsspinnern, Brennnesseln oder anderen reizenden Pflanzen,
  • allergische Reaktionen auf Insektenstiche, Pollen oder andere Umweltfaktoren.
    Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

– Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden

  • Die Teilnehmenden sind verpflichtet, geeignete Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen, um Verletzungen und Zeckenstichen vorzubeugen.
  • Eventuelle Allergien, Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen sind dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
  • Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen sicherstellen, dass bei minderjährigen Teilnehmenden entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden (z. B. Zeckenschutzmittel, Allergiemedikamente).

– Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für typische, unvermeidbare Risiken der Natur sowie für selbstverschuldete Unfälle oder Erkrankungen ist ausgeschlossen.

– Vorsichtsmaßnahmen durch den Veranstalter
Der Veranstalter bemüht sich, die Risiken durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu minimieren (z. B. vorherige Begehung der Strecke/ des Geländes, Vermeidung von bekannten Gefahrenzonen, Hinweise auf Zeckenvorkommen).

– Sicherheitsrelevante Anweisungen und Ausschluss
Teilnehmende, die gegen sicherheitsrelevante Anweisungen des Ausbildungsteams verstoßen, können von der Teilnahme an Teilen der Weiterbildung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen oder ein unzumutbares Risiko für sich selbst, die Kursleitung oder andere darstellen.

– Teilnahmebedingungen
Teilnehmende sind verpflichtet, das Ausbildungsteam vor Beginn der Weiterbildung über eventuelle Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder Behinderungen zu informieren. Diese Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Im Falle eines Notfalls oder einer Krisensituation, die den regulären Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt, behält sich die NaturErlebnisSchule das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, die dem Schutz der Teilnehmenden dienen. Dazu können Änderungen des Programms, Evakuierungen oder das Hinzuziehen von Rettungskräften gehören.

6. Rücktritt durch die NaturErlebnisSchule

Bis 10 Tage vor Leistungsbeginn kann die NaturErlebnisSchule vom Vertrag zurücktreten, wenn eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, der NaturErlebnisSchule die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung für die NaturErlebnisSchule nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand zu ermöglichen ist. Der Rücktritt durch die NaturErlebnisSchule hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die Absendung der Rücktrittserklärung an.

Der NaturErlebnisSchule steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des oder anderen Kunden liegt.

Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenen Gewinn zu ersetzen.

Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetreuungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist die NaturErlebnisSchule berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.

Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt.

Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die NaturErlebnisSchule begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der NaturErlebnisSchule unverzüglich mitzuteilen.

Die NaturErlebnisSchule hat von dem Kunden von eventuell anfallenden Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art (z.B. GEMA-Gebühren) freigestellt zu werden.

7. Verkauf und Verleih von Waren

Soweit die NaturErlebnisSchule Waren verkauft, verleast oder verleiht, bleibt dieses bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentümer. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung der NaturErlebnisSchule durch Dritte nutzen zu lassen.

Soweit die NaturErlebnisSchule Waren jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der NaturErlebnisSchule ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Die Rücktrittskosten aus Absatz 3 gelten auch für Leistungen der NaturErlebnisSchule/Handfest-Trainings im Rahmen des Verleihs von Waren.

8. Höhere Gewalt und schlechtes Wetter

Wenn eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann, versucht die NaturErlebnisSchule in Abstimmung mit dem Kunden ein gleichwertiges Alternativprogramm oder einen Ersatztermin zu organisieren. Ist dies nicht möglich und wird der Vertrag gekündigt, kann die NaturErlebnisSchule für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Etwaige Mehrkosten durch die Stornierung fallen dem Kunden zur Last.

Schlechtes Wetter ist nicht gleich höhere Gewalt. Soweit eine gefahrlose Durchführung der Veranstaltung möglich ist, findet diese wie geplant statt. Die NaturErlebnisSchule behält sich das Recht vor, das Programm aufgrund des Wetters zu verändern anzupassen. Eine Absage des Kundens aufgrund des Wetters ist gleichzusetzen mit einer Kündigung des Vertrages.

9. Selbstverpflichtung der Teilnehmenden zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit

Die Teilnehmenden verpflichten sich, Natur und Nachhaltigkeit zu schützen. Dies umfasst:

  • Respekt vor der Natur: Schonender Umgang mit Flora und Fauna, keine Entnahme oder Beschädigung von Pflanzen, Tieren oder Materialien.
  • Müllvermeidung: möglichst Verzicht auf Einwegprodukte, ordnungsgemäße Entsorgung oder Mitnahme des eigenen Mülls.
  • Ressourcenschonung: Nutzung umweltfreundlicher Anreisemöglichkeiten.
  • Verantwortung: Einhaltung von Schutzgebietsregeln, Weisungen des Teams und Vermeidung umwelt- oder sicherheitsgefährdender Handlungen.
  • Vorbildfunktion: Förderung eines positiven Umweltbewusstseins und Unterstützung anderer Teilnehmender.

Missachtung kann zum Ausschluss führen. Alle tragen aktiv dazu bei, die Natur zu bewahren und nachhaltig zu handeln!

10. Bildaufnahmen bei Veranstaltungen

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte Bild- und Videoaufnahmen anfertigen dürfen. Diese Aufnahmen können zur Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und zu Werbezwecken des Veranstalters in Print- und Online-Medien, einschließlich sozialer Netzwerke, genutzt werden.

Die Teilnehmenden übertragen dem Veranstalter unentgeltlich das Recht, die im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Bild- und Videoaufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt für die oben genannten Zwecke zu nutzen.

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden zu wahren. Aufnahmen, die eine Person in unangemessener oder herabwürdigender Weise darstellen, werden nicht verwendet.

Teilnehmende, die nicht auf Bild- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, können dem Veranstalter dies vor oder während der Veranstaltung schriftlich mitteilen. Der Veranstalter wird sich bemühen, dies bei der Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen zu berücksichtigen.

Der Veranstalter haftet nicht für die Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen durch Dritte, insbesondere wenn diese durch unbefugtes Herunterladen oder Weiterverbreiten der Aufnahmen erfolgen.

11. Direktgeschäfte mit unseren Leistungsträgern

Soweit die NaturErlebnisSchule als Vermittler und Agentur für Dienstleitungen, künstlerische Darbietungen usw. Tätig ist, ist es den jeweiligen Kunden untersagt, die von der NaturErlebnisSchule hergestellten Geschäftskontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die NaturErlebnisSchule so zu stellen, als wäre sie als Vermittler aufgetreten.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die NaturErlebnisSchule von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.

12. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung eventuell für die Vertragsdurchführung notwendiger Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich. Die NaturErlebnisSchule berät den Kunden hierbei.

13. Geistiges Eigentum

Unsere Angebote und Konzeptionen bleiben unser geistiges Eigentum. Nur mit unserer schriftlichen Einwilligung dürfen diese an Dritte weitergegeben bzw. verwendet werden (auch auszugsweise).

Unser Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren

  • unser Konzept und unsere Idee zu wahren
  • unsere Leistungen nicht zu kopieren
  • nicht mit unseren Leistungsträgern ohne unsere Zustimmung in direkte Geschäftsbeziehung zu treten
  • die Anschriften unserer Leistungsträger als unser Betriebsgeheimnis zu wahren

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann die NaturErlebnisSchule nur an deren Sitz verklagen.

15. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Soweit einzelne Bestimmungen der AGB der NaturErlebnisSchule unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

An Stelle der ungültigen Regelungen soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.